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Schutzmassnahmen werden bei LILA durch Laserschutzbeauftragten überwacht

Nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) ist LILA verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und notwendige Schutzmaßnahmen umzusetzen. Diese Aufgaben übernimmt im Auftrag der Geschäftsleitung unser Laserschutzbeauftragter Stefan Kern, der diese Funktion auch bei unserem Partnerunternehmen ADAM Lasertechnik ausführt und über die notwendige Fachkunde verfügt.

Laserschutzbeauftragte müssen ihre Qualifikation durch die Teilnahme an speziellen Lehrgängen sowie durch eine schriftliche Prüfung nachweisen. Darüber hinaus müssen die Fachkenntnisse regelmäßig durch Fortbildungen aktualisiert werden.

Für LILA nimmt der Arbeits- und Gesundheitsschutz seit je her einen hohen Stellenwert ein und ist feste Grundlage unserer Unternehmenskultur. Besonders durch den Einsatz einer Vielzahl unterschiedlicher Lasersysteme ist es wichtig, Risiken frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen, um unsere Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.